Wie gelingt Arbeitsschutz in Zeiten von Corona?

Seit Anfang des Jahres 2020 verändert der Corona-Virus nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Arbeitswelt. In vielen Bereichen ist Homeoffice nicht oder nur eingeschränkt möglich und die Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz weiterhin erforderlich. Das Infektionsgeschehen der Covid-19 Pandemie stellt Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer größtmöglich vor einer Ansteckung zu schützen und müssen gleichzeitig ihr Unternehmen wirtschaftlich weiterführen. Durch prophylaktische Schutzmaßnahmen wie eine ausreichende Flächen- und Raumdesinfektion sowie entsprechende Hygieneregeln, die auf den Betrieb individuell abgestimmt werden müssen, kann es gelingen, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Wichtig ist es, alle Mitarbeiter ins Boot zu holen und sie von der Wichtigkeit der Schutzmaßnahmen zu überzeugen. Denn nur wenn jeder Einzelne am Arbeitsplatz seinen Beitrag zur Eindämmung von Corona leistet, kann in absehbarer Zeit vielleicht wieder der gewohnte Alltag ins Unternehmen aber auch in das Leben aller Menschen einkehren. 

 

Mittlerweile hat die Bundesregierung neue Arbeitsschutzstandards herausgegeben, mit denen die Ansteckungsgefahr minimiert werden soll. Hinter allem steht die Frage: Was können Arbeitgeber tun, um ihre Mitarbeiter so gut wie möglich vor Corona zu schützen?

Im folgenden Text finden Sie kompakt alle Antworten auf die häufigsten Fragen zu Corona und Arbeitsschutz.

Die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes zum Schutz der Mitarbeiter

Nicht jeder Mitarbeiter kann seine Arbeit von Zuhause aus erledigen. Je mehr Kollegen zusammenarbeiten, desto höher ist das Erkrankungsrisiko. Dies gilt insbesondere dann, wenn viel Kundenkontakt besteht und am Tag dadurch sehr viele Kontakte entstehen.

In vielen Branchen gibt es allein per Gesetz Vorschriften, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Zeiten von Corona getroffen werden müssen.

Die folgenden Regeln sollten dabei alle Firmen für sich prüfen:

  • Abstand halten
  • Schichtpläne erstellen
  • Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
  • Arbeitsmittel nur von einer Person verwenden
  • Hygienepläne und Unterweisungen
  • Regelmäßig lüften

Freistellung schutzbedürftiger Mitarbeiter

Besonders gefährdete Mitarbeiter, die durch ihr höheres Lebensalter oder schwere Vorerkrankungen ein hohes Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben, sollten vom Arbeitgeber freigestellt werden. Es ist auch möglich, sie an einen weniger gefährdeten Arbeitsplatz zu versetzen.

Wer trägt die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen?

Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG der Arbeitgeber. Er muss – dort wo es zwingend vorgeschrieben ist – Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, ebenso wie Desinfektionsmittel.

Die Gefährdungsbeurteilung als Grundstein für den Arbeitsschutz

Jedes Unternehmen ist anders strukturiert. Daraus ergibt sich die große Herausforderung, dass Regeln und Anordnungen nicht für alle Firmen gleichermaßen umsetzbar sind. Daher verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die allgemein Gesundheits- und Unfallrisiken im Betrieb minimieren sollen. Es empfiehlt sich, die bestehenden Beurteilungen an die aktuelle Pandemie-Situation anzupassen. 

Wie sollten Arbeitgeber bei der Vermutung einer Corona-Infektion vorgehen?

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter an Corona erkrankt ist, schicken Sie ihn sofort nach Hause.

Der Mitarbeiter sollte sich im Anschluss direkt mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen und einen Corona-Test veranlassen. Vor Ort sollten alle Flächen und Arbeitsmittel, mit denen der Kollege gearbeitet hat, sofort desinfiziert werden. Bis zum Testergebnis sollte der Mitarbeiter unbedingt zuhause bleiben. Personen, die unmittelbar mit dem Kollegen zusammengearbeitet haben, müssen informiert und ebenfalls bis zum Testergebnis zuhause bleiben. Arbeitsrechtliche Fragen müssen immer im Einzelfall besprochen werden. Vielleicht kann der Mitarbeiter in dieser Zeit Überstunden abbauen oder er hat die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten.

Ein einzelner Mitarbeiter, der an Corona erkrankt ist, kann schwere Schäden im Unternehmen verursachen. Zum einen bringt er ein hohes Sicherheitsrisiko für alle Kollegen, Kunden und Geschäftspartner mit. Zum anderen kann das Gesundheitsamt das gesamte Unternehmen zeitweise schließen mit dem damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden. Daher liegt es im Interesse aller Arbeitgeber, Covid-19-Infektionen so schnell wie möglich zu erkennen.

Woran erkenne ich als Arbeitgeber eine Corona-Erkrankung?

Das sind häufigsten Krankheitszeichen einer Corona-Infektion: Die Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion können bei jedem Patienten unterschiedlich sein. Als Arbeitgeber sollten Sie auf folgende Symptome bei Ihren Mitarbeitern achten:

  • Trockener Husten
  • Fieber & Allgemeine Schwäche
  • Atembeschwerden (u.a. Kurzatmigkeit)
  • Schnupfen

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