Was ist ein Hygienekonzept?

Hygienekonzepte für alle Branchen und Einrichtungen in der Corona Zeit

Ein von der zuständigen Aufsichtsbehörde (in der Regel das örtliche Gesundheitsamt) genehmigtes Hygiene-Konzept ist unabdingbare Voraussetzung, damit ein Geschäft oder eine Praxis oder ein Veranstalter auch während der Corona Pandemie unter strengen Auflagen weiter öffnen darf oder Veranstaltungen betreiben darf.

Je nach Branche gibt es dabei Unterschiede im Detail. Auch für Schulen gelten besondere Hygienekonzepte, die von den Schulbehörden aufgestellt werden. Alle Hygienekonzepte beachten dabei vor allem auch die AHA Regeln (Abstand, Hygiene und Atemmaske) plus L (außerdem noch regelmäßiges Lüften). Besondere Regeln gelten auch für alle Veranstalter und die Gastronomie und den Hotelbereich.

Wichtiger Inhalt für ein Hygienekonzept gegen Corona

Ziel aller Hygiene-Konzepte ist immer die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und dabei trotzdem einen eingeschränkten Geschäftsbetrieb oder Besucherverkehr aufrecht zu halten.

Zunächst (1) muss für jedes Hygienekonzept für jeden einzelnen Betrieb ein Verantwortlicher benannt werden, der die Einhaltung des Hygienekonzepts in der Praxis überwacht und auch alle beteiligten Mitarbeiter schult.

Wichtige Punkte sind generell:

- Abstandsregeln in der Corona Pandemie

  1. Bei allen Betrieben, Arztpraxen, Gastronomiebetrieben, Hotels und auch eingeschränkt in der Schule außerhalb des Klassenzimmers ist immer vor allem auch die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu beachten.
  2. Bei Einzelhandelsgeschäften oder in der Gastronomie kann das auch zusätzlich dadurch geschehen, dass der gleichzeitige Zutritt nur einer begrenzten Anzahl von Kunden pro Quadratmeter im Geschäft / Betrieb gestattet wird.
  3. Der Kunde des Geschäftes oder Gast der Gastronomie muss natürlich seinen Anteil leisten und darf das Geschäft nur dann betreten, wenn er sich verpflichtet, diesen Mindestabstand auch einzuhalten.
  4. Immer wenn der Abstand nicht einzuhalten ist, muss ein MNS getragen werden. Außerdem gelten natürlich die jeweiligen Kontaktbeschränkungen, was Personen aus fremden Haushalten angeht.

- Hygiene

Das Personal muss für eine umfassende Hygiene Sorge tragen:

  • Das bedeutet zum einen, dass in der Gastronomie alle Tische nach jeder Benutzung zu desinfizieren sind.
  • Außerdem muss sowohl dem Personal wie auch den Gästen jederzeit eine Vorrichtung zur Nutzung von Händedesinfektion gegen das Corona Virus zur Verfügung stehen. Der Kunde muss diese Maßnahmen natürlich auch einhalten.
  • Ganz wichtig ist auch das regelmäßige Lüften als Teil eines jeden Hygienekonzeptes. Sie können auch zusätzlich Belüftungsgeräte aufstellen und diese in einem Hygiene-Konzept vermerken.
Desinfektion zu Corona und Absicherung gegen Covid-19

- Mund-Nasen-Schutz (MSN) vorgeschrieben/vorschreiben

Teil aller Hygienekonzepte für Betriebe ist auch, dass das Betreten der Geschäfte und Betriebe den Kunden nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung / Alltagsmaske erlaubt ist.

Dabei sind Mund und Nase vollständig zu bedecken.

Ob das Personal auch jederzeit einen MNS tragen muss, hängt von den jeweiligen rechtlichen Vorschriften vor Ort ab, die dann auch sofort bei Änderungen in das aktuelle Hygienekonzept einfließen müssen. Sie tragen als Unternehmer dafür die rechtliche Verantwortung, dass das Konzept den örtlichen Vorschriften entspricht und auch von Ihren Mitarbeitern und Kunden eingehalten wird. Ansonsten können Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen und müssen mit Geldbußen oder der Schließung Ihres Betriebes rechnen.

- Besonderheit: Gastronomische Betriebe

Bei Gastronomischen Betrieben ist auch eine Registrierung der Gäste mit Namen und Telefonnummer vorgeschrieben.

Im Infektionsfall sollen alle Kontakte nachverfolgt werden können. Sie tragen als Betriebsinhaber / Geschäftsführer die Verantwortung, dass sich auch alle Gäste eintragen. Außerdem dürfen Sie nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen nutzen. Die andern müssen Sie absperren. Auch das ist Teil des jeweiligen Hygienekonzeptes.

Desinfektion zu Corona und Absicherung gegen Covid-19

- Einzelhandel

Hier müssen Sie im Wesentlichen darauf achten, dass die Kunden beim Betreten des Geschäftes einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen und die Abstände einhalten. Teil des Hygienekonzepts bei einem Supermarkt kann zum Beispiel sein, dass der Kunde einen Einkaufswagen benutzen muss. Auch müssen die Kassierer zum Beispiel durch Plexiglas Schutz Fenster vor Aerosolen geschützt werden. Nach Möglichkeit sollte auch der Zahlungsverkehr weitgehend bargeldlos erfolgen.

Wer überwacht das Hygienekonzept gegen Corona?

Die Überwachung des Hygienekonzeptes erfolgt durch das zuständige Ordnungsamt, das auch stichprobenartig Kontrollen vor Ort macht.

Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Gewerbeaufsicht bzw. aufgrund des einschlägigen Infektionsschutzgesetzes durch das örtliche Gesundheitssamtes. Eine weitere Besonderheit ist, dass Sie als Arbeitgeber ggf. auch auf Risikogruppen unter Ihren Beschäftigen besonders achten müssen und aus Fürsorgegründen auch diesen Mitarbeitern den direkten Kundenverkehr ersparen und diese dann dafür im Home-Office einsetzen sollten.

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