Hygienegrundlagen: Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus

Um sich selbst und ihre Mitmenschen vor Corona zu schützen, sollten Sie sich an die Empfehlungen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts (RKI) halten. Die Maßnahmen unterscheiden sich, je nach dem, ob Sie im privaten und öffentlichen Bereich oder im Gesundheitsbereich angewendet werden.

Die Formel wurde mittlerweile um zwei zusätzliche Buchstaben ergänzt. Bei AHA + L + C kommen noch das regelmäßige Lüften, insbesondere von Büroräumen sowie die Nutzung der Corona-App hinzu.

Wenn Sie im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, benötigen Sie entsprechende Schutzkleidung. Anstelle eines Mundnasenschutzes, ist hier eine sogenannte filtrierende Halbmaske mit mindestens Schutzklasse FFP2 notwendig. Das „FFP“ steht für „filtering face piece“. Diese Masken liegen dicht am Gesicht an und schützen den Träger sehr zuverlässig, da die Luft nicht seitlich an der Maske vorbei strömen kann, sondern durch einen Filter hindurch geht. Diese Masken entsprechen der europäischen Norm DIN EN 149:2009-08 und haben bei Partikeln eine Filterwirksamkeit von mindestens 94 %, FFP3-Masken sogar von mindestens 98 %.

In Krankenhäusern und insbesondere Umgang mit infizierten Patienten wird zusätzlich zur Maske oft ein Gesichtsschutz (Visier) getragen. Dazu kommen Kittel (oft Einwegkittel) und Handschuhe. In diesen beruflichen Situationen ist auch regelmäßiges Desinfizieren der Hände mit einem geeigneten Desinfektionsmittel obligatorisch.

Im Internet findet man häufig auch Masken mit der Bezeichnung KN95. Hierbei handelt es sich um einen chinesischen Standard. KN95 ist etwa vergleichbar mit dem europäischen Standard FFP2 und dem amerikanischen Standard N95. Masken nach diesem Standard filtern mindestens 95 % der Partikel aus der Atemluft. Insbesondere zu Beginn der Coronapandemie kam es zu Lieferengpässen bei Schutzmasken nach europäischen Standards.

Aus diesem Grund gab es für den Gesundheitsbereich eine Ausnahmeregelung, nach der unter Anderem auch Masken verwendet werden durften, die nach vergleichbaren ausländischen Standards produziert und geprüft wurden.

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