Rechtlicher Rahmen für das Arbeiten im Home Office

Das Arbeiten im Home Office ist in den vergangenen Jahren wegen der fortschreitenden Digitalisierung und aktuell wegen der Corona-Pandemie immer beliebter geworden. Neuen Umfragen zufolge bieten mittlerweile rund 60 % der Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeiterinnen an, zu Hause zu arbeiten. Etwa gleich hoch ist der Prozentsatz der Arbeitnehmer/-innen, die sich für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice aussprechen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Home Office?

Ein Rechtsanspruch auf Arbeiten im Homeoffice besteht derzeit in Deutschland, anders als in den Niederlanden, nicht.  Wer beispielsweise wegen Corona oder wegen der Kinder zu Hause arbeiten möchte, kann nur darauf hoffen, dass sich der Arbeitgeber damit einverstanden erklärt. 

Der aktuelle Vorstoß des Bundesarbeitsministers im Oktober/November 2020 für einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Arbeiten zu Hause für bis zu 24 Tage im Jahr konnte bislang keine Mehrheit finden.

Corona im Home Office - was ist zu beachten?

Der Arbeitgeber kann jedoch im Prinzip und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften seinen Arbeitnehmer/-innen nach billigem Ermessen jederzeit einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.

Dieser Arbeitsplatz kann auch zu Hause sein. Wer seinen Arbeitsplatz nach Hause verlegen kann oder muss, erhält in der Regel eine Zusatzvereinbarung zu seinem bestehenden Arbeitsvertrag.

In dieser Vereinbarung werden alle den Heimarbeitsplatz betreffenden Regelungen schriftlich fixiert.

Welche Regelungen gelten im Homeoffice bezüglich Haftung und Arbeitssicherheit?

Für das Arbeiten zu Hause gelten weitestgehend die gleichen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen wie für die Arbeit im Unternehmen selbst.

Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Arbeitsplatz im Homeoffice um einen auf Dauer eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Wer zu Hause für seinen Arbeitgeber arbeitet, ist im gleichen Umfang durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt wie Arbeitnehmer/-innen am Unternehmensstandort. Hierzu zählen auch alle Wege, die im Zusammenhang mit der Heimarbeit stehen. Beispielsweise um Büromaterial zu kaufen, oder um zu Besprechungen ins Unternehmen zu fahren.

Arbeitnehmerhaftung im Homeoffice

Einen Unterschied gibt es allerdings bei Fragen der Arbeitnehmerhaftung. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz im Unternehmen verlässt, endet in der Regel seine Haftung für Schäden beispielsweise an der Hardware oder der übrigens Büroausstattung. Diese Regelung gilt für Arbeiten im Homeoffice nicht. Aus dem einfachen Grund, weil Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice gewissermaßen immer am Arbeitsplatz sind. Auch andere Personen, die sich in der gleichen Wohnung oder im gleichen Haus aufhalten, fallen ebenfalls unter das sogenannte Haftungsrisiko. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich im gleichen Raum wie die Mitarbeiter/-innen aufhalten oder nicht.

Im Übrigen gelten für die Arbeit zu Hause die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes:

  • Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind Heimarbeiter selbst verantwortlich. Sie müssen sich an die Regelung zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen sowie Verbote von Sonn- und Feiertagsarbeit halten.
  • Für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss den Heimarbeiter/-innen die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und die arbeitsmedizinische Vorsorge einhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Home Office und Telearbeit?

Telearbeit ist die übergeordnete Bezeichnung für alle Arbeiten, die außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden:

Telearbeiter sind Arbeitnehmer/-innen, die ihre Tätigkeit für den Arbeitgeber überwiegend oder vollständig nicht am Unternehmensstandort verrichten. Beispielsweise Außendienstmitarbeiter. Bei der Telearbeit sind die Mitarbeiter/-innen meist über mehrere Kommunikationskanäle, beispielsweise dem Internet, dem Intranet des Unternehmens oder E-Mail und telefonisch mit dem Unternehmen verbunden.

Arbeiten im Homeoffice zählt daher zu den Telearbeiten mit der Einschränkung, dass die Arbeit zu Hause und nicht mobil erledigt wird.

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