Staatliche Fördermöglichkeiten

Mit dem Ausbruch der Corona Pandemie sind viele Branchen dazu aufgefordert worden, neue Hygienekonzepte zu entwickeln. Dadurch soll die Gefahr einer Ansteckung dort verhindert werden, wo sich regelmäßig gleichzeitig oder nacheinander viele Menschen aufhalten. Für die Anschaffung stehen Ihnen teils erhebliche staatliche Förderungen zur Verfügung.

Investitionsförderungen für das Gastgewerbe

Die Hotellerie und Gastronomie gehören zu den Branchen, die wirtschaftlich besonders hart von der Pandemie getroffen wurden. Durch die Lockdowns kam es einerseits zu Schließungen und entsprechenden Umsatzeinbrüchen. Auf der anderen Seite verursachen neue Hygienekonzepte weitere Kosten. Gastronomen müssen in die Anschaffung von Desinfektionsmitteln investieren und auch höhere Personalkosten tragen, da ein erheblicher Aufwand für die Reinigung von Oberflächen oder ganzen Räumen anfällt. Staatliche Förderungen sind gerade in diesem Bereich also mehr als willkommen. Aktuell erhalten Sie Förderungen von bis zu 80 Prozent für eine derartige Investition.

Niederschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

Mit bestem Beispiel geht hier das Land Niedersachsen voran. Mit der „niedrigschwelligen Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ von der NB Bank erhalten Gastromomen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für ihren Mehraufwand. Förderfähig sind alle Unternehmen aus dem Gaststättengewerbe mit Firmensitz in Niedersachen, die vor dem 01. März 2020 eröffnet haben und durch die Pandemie einen merklichen Umsatzrückgang nachweisen können.

Wofür können die Zuwendungen genutzt werden?

Die Mittel können für alle Investitionen eingesetzt werden, die die Arbeitsprozesse im Betrieb optimieren und damit auch Arbeitsplätze erhalten. Die Nutzungsdauer der Investitionsgüter sollte mindestens 5 Jahre betragen und sich damit langfristig lohnen. Es wird ein Zuschuss von bis zu 80% der Kaufsumme gewährt.