Zum Inhalt springen

Neue Regelung für telefonische Krankschreibungen tritt in Kraft

Ab dem 7. Dezember 2023 tritt eine dauerhafte Regelung für telefonische Krankschreibungen in Deutschland in Kraft, die während der Corona-Pandemie als wirksame Schutzmaßnahme eingeführt wurde. Die Neuregelung ermöglicht es Patientinnen und Patienten, die in einer Arztpraxis persönlich bekannt sind und leichte Erkrankungen haben, sich für maximal fünf Tage telefonisch krankschreiben zu lassen. Bei fortbestehender Erkrankung muss jedoch für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufgesucht werden.

Leichte Erkrankungen, die eine telefonische Krankschreibung rechtfertigen, sind nicht genau spezifiziert, aber typische Beispiele könnten ein grippaler Infekt, eine leichte Corona-Infektion, Regelschmerzen, Migräne oder Durchfallerkrankungen sein. Die Entscheidung, ob eine Erkrankung für eine telefonische Krankschreibung geeignet ist, liegt beim behandelnden Arzt.

Bei Unsicherheiten über die Arbeitsunfähigkeit ist eine persönliche Untersuchung erforderlich. Die allgemeinen Bedingungen für eine Krankschreibung bleiben unverändert: Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Personen ihre Arbeit aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ausüben können, ohne das Risiko einer Verschlimmerung.

Die Einführung dieser Regelung folgt auf die positiven Erfahrungen während der Pandemie und zielt darauf ab, Wartezimmer zu entlasten und Infektionsrisiken zu minimieren.

Wie funktioniert eine telefonische Krankschreibung

Seit dem 19. Oktober 2020, und voraussichtlich bis Ende März 2021, ist sie wieder möglich: die telefonische Krankschreibung.

Grund für diese erneute Ausnahmeregelung sind die aktuell wieder sehr hohen Fallzahlen hinsichtlich der Corona Pandemie. Doch wie funktioniert eine telefonische Krankschreibung überhaupt, und was muss beachtet werden? Hier finden Sie Antworten.

Krankschreibung ohne Besuch in der Arztpraxis

Bereits im Frühjahr, während der ersten Welle der Corona Pandemie, hat sich die Möglichkeit bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend die Arztpraxis aufsuchen zu müssen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, als hilfreich erwiesen. 

Vorteil der telefonischen Krankschreibung: Die Gefahr sich im Wartezimmer mit dem Coronavirus zu infizieren, kann damit ausgeschaltet werden. Ein direktes, und zwar ausführliches, Beratungsgespräch mit Ihrem Hausarzt ist dennoch nötig, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten zu können. 

Stellt der Arzt dabei telefonisch eine Erkrankung fest, übermittelt die Arztpraxis Ihre Krankmeldung umgehend an die Krankenkasse. Das erfolgt elektronisch. Sie erhalten Ihre Krankmeldung anschließend postalisch in Papierform. 

Telefonische Krankschreibung: Was muss ich gegenüber dem Arbeitgeber beachten?

Damit Sie kein Problem mit Ihrem Arbeitgeber bekommen, was die Einreichung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anbetrifft, gilt auch hier derzeit eine Ausnahmeregelung:

Sie haben sieben Tage Zeit Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original an Ihren Arbeitgeber weiterzuleiten.

Desinfektion zu Corona und Absicherung gegen Covid-19

Melden Sie sich jedoch trotzdem, wie gewohnt, sofort telefonisch bei Ihrem Arbeitgeber krank und teilen Sie ihm die Dauer Ihrer Krankmeldung mit. Diese Pflicht ist Ihnen nicht erlassen.

Achten Sie auch darauf sich telefonisch an einen Arzt zu wenden, den Sie bereits früher einmal aufgesucht haben. Denn bei einer telefonisch Beratung ist es dem Praxisteam nicht möglich, wie sonst, Ihre Versichertenkarte einzulesen. Ihre Daten müssen aus der elektronischen Patientendatei Ihres Hausarztes übernommen werden, damit er die telefonische Beratung am Ende auch abrechnen kann.

Was muss ich bei einer telefonischen Krankschreibung beachten?

Vorab wichtig zu wissen ist, dass Sie diese telefonische Form des Arztbesuches nur im Falle leichterer Atemwegserkrankungen und geringerer Erkältungssymptome wählen können. 

Sofern sich andere Symptome, wie etwa Übelkeit, hinzu gesellen, müssen Sie sich Ihrem Arzt in der Praxis persönlich vorstellen.

Die Sprechstundenhilfe wird Sie zunächst nach Ihren Symptomen befragen und dann mitentscheiden, ob eine telefonische Konsultation Ihres Hausarztes ausreichend ist, oder nicht. 

Eine telefonische Krankschreibung wird Ihnen für maximal sieben Tage ausgestellt werden. Diese kann, bei Bedarf, einmalig verlängert werden: wiederum um sieben Tage. Allerdings muss hierfür ein weiteres telefonisches ärztliches Beratungsgespräch erfolgen.

Was passiert bei der telefonischen Krankschreibung, wenn ich Corona-Symptome habe?

In diesem Falle ist ein telefonisches Beratungsgespräch nicht ausreichend.

Ihr Hausarzt wird Ihre Symptome telefonisch deuten. Hat er die Vermutung, dass eine Corona Infektion vorliegen könnte, oder geben Sie an Kontakt mit einem positiven Fall gehabt zu haben, erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis.

Selbstverständlich in einem geschützten Rahmen, und nicht zur allgemeinen Sprechstunde mit Wartezimmerbetrieb.

Auch Interessant im Kontext der telefonischen Krankschreibung: